Eine HSO Teilwebsite für die eigene Einrichtung

Jede Einrichtung, jede Fakultät aber auch jedes Hochschulprojekt hat die Möglichkeit, eine eigene Teilwebsite zu erhalten bzw. zu erstellen.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, um eine eigene Website für die jeweilige Organisationseinheit zu erstellen:

  1. Man setzt einen eigenen Webserver auf und erstellt auf diesem Server die eigene Seite. Administration und Wartung dieser Seite liegt dann vollständig in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtung. Vor der Veröffentlichung muss aber auch eine selbst gehostete Site vom Rektorat freigegeben werden!
  2. Man beantragt einen neuen Teilbereich im CMS der Hochschule und pflegt diese Seite im Backend von Typo3. In diesem Fall wird die Administration, aber auch der Anwendersupport inkl. notwendiger Schulungen vom Z3 übernommen.

Wir empfehlen in der Regel das zweite Vorgehen. Der Betrieb eines eigenen Servers sollte nur in Erwägung gezogen werden, wenn spezielle technische Anforderungen bestehen, die nicht im Rahmen des Typo3 Systems abbildbar sind (etwa für Labore).

Was ist zu tun um eine eigene Teilseite zu erhalten?

  • Die neue Teilseite sollte von der Leiterin bzw. vom Leiter der jeweiligen Organisationseinheit formlos beim IZ beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Christian Obermann.
  • Folgende Informationen sollten im Antrag enthalten sein:
    • eine Liste der Personen, die die Seite pflegen sollen
    • der Name der Organisationseinheit
    • der Domainname der neuen Unterseite.
      Der Name muss folgendem Muster folgen: [gewählter Name].hs-offenburg.de (siehe auch Regeln rund um die Website)

Nun richtet das IZ einen neuen Teilbereich ein. Dieser Teilbereich ist bis zur Veröffentlichung der Teilwebsite nur innerhalb des Hochschulnetzes sichtbar. Beim Aufruf der Seite von außen erscheint ein Hinweis darauf, dass die Seite nur aus dem Hochschulnetz heraus erreichbar ist.

Freigabe und Veröffentlichung der Teilwebsite

Nach der Fertigstellung der Website durch die Redakteurinnen und Redakteure, muss beim Rektorat (formlos) eine Freigabe der Website beantragt werden. Entspricht die Seite den vorgegebenen Regeln wird sie vom IZ freigeschaltet.

Einzige Ausnahme von dieser Regel bilden Seiten, die im Rahmen von Laboren oder von studentischen Projekten erstellt wurden und bei denen klar ersichtlich ist, dass diese Seite zu Lehr- oder Forschungszwecken erstellt wurde. Die Veröffentlichung einer solchen Site muss dem Rektorat nur angezeigt werden.

Diese Ausnahme gilt nicht, wenn die Seite mit dem Ziel entwickelt wurde, für die Website einer Organisationseinheit Informationen oder Funktionen zur Verfügung zu stellen (beispielsweise die Infoseite eines Projekts oder ein Buchungssystem für die Ressourcen einer Fakultät, das dauerhaft auf der Fakultätsseite beheimatet ist).